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AG 60plus Rhein-Neckar

INFO

Erwerbstätigkeit für Senioren

Selbständigkeit:

Keine Alters- Besonderheiten.
Anmeldung als Gewerbe jederzeit möglich.
Voraussetzungen wie bei anderen auch, z.B. Meisterbrief.

Steuern:

Unbeschränkte Steuerpflicht – Einkommen ist zu versteuern neben anderen Einkunftsarten
wie Vermietung und Verpachtung, Renten, Zinsen usw.

Einkommen neben Rente: Gesonderte Steuertabelle.
Höherer Steuersatz, weil ohne Versorgungspauschale.
Aber: Ab 64 Altersentlastungsbetrag.

Bei geringfügiger Beschäftigung (mtl. Bis 400 Euro) keine Lohnsteuerkarte nötig.
Arbeitgeber zahlt 2% pauschale Steuer. Bei Vorlage der Steuerkarte entfällt diese.

Sozialversicherung:

Bei Selbständigkeit: Keine Besonderheiten. Private Krankenversicherung empfehlenswert.
Oder Sondertarif der Krankenkasse.

Bei 400- EURO- Job: Arbeitgeben muss 15% Renten- und 13% Krankenversicherung zahlen.

Bei höherem Lohn: Kranken- und pflegeversicherungspflichtig zum ermäßigten Satz, aber
Kein Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall.

Keine Beiträge zur Rentenversicherung für Rentner. Arbeitgeber muss trotzdem zahlen.

Alter: Bis 65

Rentenunschädlicher Zuverdienst neben der Rente:
Monatlich bis 400 EURO oder zweimal jährlich bis 800 EURO

Bei höherem Einkommen wird die Rente zur Teilrente herabgekürzt:
2/3 der Rente bei Verdienst bis mtl. 996,45 EURO
½ der Rente bei Verdienst bis mtl. 1456,35 EURO
1/3 der Rente bei Verdienst bis mtl. 1916,25 EURO

Überschreitung zweimal im Jahr um das Doppelte unschädlich.
Berechnung nach dem Verdienst der letzten 3 Jahre und unterschiedlich nach alten und neuen Bundesländern. Individuelle Beratung deshalb nötig.

Bei Aufgabe der Tätigkeit wird wieder die volle Rente gezahlt.

Alter: Ab 65

Beim Hinzuverdienst zu Rente gibt es keine Obergrenzen.

Möglichkeiten des Aufschubs, Rente zu beantragen:

Rentenbeginn mit 67: 12% höhere Rente
Rentenbeginn mit 70: 30% höhere Rente

Die Rente ist tatsächlich noch höher, denn auch der Verdienst nach 65 ist rentenversicherungspflichtig. Voraussetzung: Es wird keine Rente bezogen.

Das übliche Arbeitsrecht gilt auch für weiter arbeitende Rentner.
Insbesondere das Bundesurlaubsgesetz: Mindestens 24 Werktage.
Ebenso gilt das Kündigungsgesetz.

Vorsicht: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur 42 Tage – dann kein Krankengeldanspruch.
Dafür ermäßigter Krankenversicherungsbeitrag.

Bitte beachten: Für die nach dem 1.1.1947 Geborenen verschiebt sich das Renteneintrittsalter schrittweise bis zum 67. Lebensjahr. Individuelle Beratung deshalb nötig.

(Vortrag am 28.07.2011 von
Rechtsanwalt Manfred Ramm, Beethovenstr. 8, 68165 Mannheim
vor der AG SPD 60 plus.
Benutzung freigestellt – Haftung ist ausgeschlossen.
Im Hinblick auf persönliche Besonderheiten und häufige gesetzliche Änderungen wird geraten, individuelle Beratung eines Rechtsanwaltes oder Steuerberaters zu suchen.)

Kreisseniorenrat eröffnet im Neckargemünder Rathaus seine Geschäftsstelle mit angeschlossenem PC-Studio

 

Bei einem Empfang in Anwesenheit zahlreicher Bürgermeister, Kreisräte und Gemeinderäte der Region stellten Rainer Schlipper und Hannelore Antoni von Vorstand des Kreisseniorenrates die neue Geschäftsstelle und das PC-Studio mit 8 Arbeitsplätzen vor.

Der Neckargemünder Bürgermeister Horst Althoff zeigte sich hocherfreut über die Bereicherung für die Stadt. Die verkehrsgünstige Lage im Rhein-Neckar-Kreis mache die Geschäftsstelle mit allen Verkehrsmitteln bequem erreichbar.

Rainer Schlipper hob die Bedeutung des Internets gerade für Senioren hervor. Der 1990 gegründete Kreisseniorenrat habe sich erst kürzlich der Senioren-Internet-Initiative Sii, Netzwerk Sii Baden-Württemberg, angeschlossen. (www.Senioren-Internet-Initiativen.de )

Ansprechpartner für das PC-Studio ist Jürgen Schubert,Neckargemünd.

E-Mail: kreisseniorenrat-rnk@schlipper.net