Engagiert für Dich!

AG 60plus Rhein-Neckar

Herzlich willkommen!

Die Arbeitsgemeinschaft 60plus besteht seit 1994 und ist wegen des demographischen Wandels die mitgliederstärkste AG der SPD.

Unsere Kernthemen müssen selbstverständlich die des Alterns und des Alters sein: Möglichst lange selbständig und eigenverantwortlich wohnen und leben in einer seniorenfreundlichen Kommune, seniorengerechte Erwerbstätigkeit und eine auskömmliche Rente, menschenwürdige Pflege.

Aber die Weichen für die Lebensumstände im Alter werden früher, schon in der Kindheit und Jugend gestellt bei Bildung und Berufswahl, bei der Entscheidung für Kinder und der Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seniorenpolitik kann nur gesamtgesellschaftlich gesehen und gestaltet werden – also mischen wir uns ein, auf allen Politikfeldern.

Es gibt viel zu tun – helft uns, arbeitet mit!

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.

Edwin F. Schreyer
Kreisvorsitzender

SPD AG 60plus wählt neuen Vorstand in Heidelberg

Die Veranstaltung wurde ordnungsgemäß eingeladen und fand am Donnerstag, den 5. Mai 2022 um 15 Uhr im Bürgerhaus am Gadamerplatz in Heidelberg – Bahnstadt statt. Die JHV wurde gemeinsam mit dem Kreisverband Heidelberg und dem Landesvorsitzenden der AG 60plus Rainer Arnold durchgeführt.

Gewählt wurden:

als Vorsitzender: Norbert Theobald (Schwetzingen)

als stellvertretende Vorsitzenden: Anne Oehne-Marquard (Neckargemünd) und Edwin Schreyer (Sandhausen)

als Beisitzer: Dorothea Vogt (Sinsheim), Walter Herberg (Oftersheim), Peter Wirkner (Mühlhausen)

Stuttgart - Veranstalltung mit Jasmina Hostert (MdB)

SPD AG60plus Stuttgart 17.9.2026 

Für eine gerechte Politik - Veranstaltung mit Jasmina Hostert (MdB)

Weil große Reformen anstehen, im Rentensystem, in der Steuerpolitik usw., haben wir Jasmina einige Fragen gestellt:

Was genau soll passieren? Wo ist die Handschrift der SPD zu erkennen? Wofür und für wen machen wir das eigentlich? Was ist das Zukunftsversprechen der SPD?

Jasminas Antwort:

Die Herausforderungen steigen, weil die Themen fast gleichzeitig auf dem Tisch liegen: Besonders dringend ist die Rentenreform, weil künftig weniger Erwerbstätige für einen Rentenempfänger aufkommen müssen, heute sind es 3, 2045 nur noch 2. Die Koalition müsse das Rentensystem stabilisieren, die Union will das eher durch Einsparungen erreichen, z.B. durch den Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, womit der kapitalgedeckte Rentenanteil finanziert werden soll. Die SPD will dies mit einer geringen, aber steigenden Beitragserhöhung, an der auch die Arbeitgeber beteiligt wären, finanzieren. Während Manuela Schwesig für die Beibehaltung der Rente mit 63 (heute tatsächlich mit 64,5) Jahren kämpft, scheinen Bärbel Bas u.a. eher eine Übergangsregelung anzustreben, etwa für 5 Jahre.

Jasmina kritisierte, dass die Empfehlungen der Rentenkommission von Politikern und Medien wenig differenziert kommuniziert werden. Die Empfehlungen sind weder neutral, noch ein Quasi-Gesetz, sondern Ausdruck unterschiedlicher Interessen. Die Arbeitnehmer müssten sich auf eine sichere Altersversorgung verlassen können. Dafür steht die SPD. Entschieden werde nicht in einer Kommission, sondern in der Koalition und im Bundestag.

Jasmina ging auch auf Kürzungsvorschläge zur Haushaltskonsolidierung ein: weniger Unterhaltszuschuss, Elterngeld, Wohngeld, was besonders Alleinerziehende, Familien, Mieter mit geringem Einkommen treffen würde. Sie sieht durchaus alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Steigerung der niedrigen Einziehungsquote beim Unterhaltszuschuss, Erhöhung der Staatseinnahmen bei der ausgesetzten Vermögensteuer und der ungerechten Erbschaftsteuer, bei der wir demnächst ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwarten. Die Union vertritt hier andere Interessen als die SPD. Bei der Reichensteuer wurde eine leichte Erhöhung zugestanden. Aber auch eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung spült Geld in die Staatskasse.

Hier kann man das Dilemma der SPD sehen: zwischen Orientierung an den Anliegen der Arbeitnehmer, Familien, Geringverdiener, Rentner, Mieter (deren Anliegen wir zuletzt vernachlässigt hätten) und Druck des Koalitionspartners („Keine Steuererhöhungen“, „Wir müssen mehr arbeiten“, Kürzung von Sozialausgaben), der oft unsere Vorschläge ablehnt. Leider werden wir dafür in der Öffentlichkeit mit verantwortlich gemacht. Besonders bei der sozialen Sicherheit gibt es viele Streitpunkte mit der Union, weniger bei der inneren und äußeren Sicherheit.

In der anschließenden Diskussion wurden noch weitere Themen angeschnitten: z.B. Krankenversicherung, Energiepolitik, Wegfall der Minijobs, Demagogie der AfD.

Für einen Teilnehmer sind viele der gegenwärtigen - auch koalitionsinternen - Konflikte Ausdruck eines Verteilungskampfs zwischen Arbeitgebern und Konzernen, auf deren Seite die Union stehe, zum einen, und Arbeitnehmern, weniger Begüterten und SPD zum anderen. Hier müssten wir unseren Standpunkt noch mehr in der Öffentlichkeit verdeutlichen.

Hans-Georg Kerler

Erbschaft- und Schenkungssteuer

2. In Deutschland werden jedes Jahr sehr große Vermögen vererbt oder verschenkt:
Insgesamt sind das 300 bis 400 Milliarden Euro. Davon wurden im Jahr 2023 jedoch nur 121,5 Milliarden Euro steuerlich erfasst und lediglich 9,2 Milliarden Euro tatsächlich besteuert. Der Hauptgrund dafür sind weitreichende Ausnahmen, vor allem für Unternehmensvermögen. Kleine und mittlere Erbschaften müssen Steuern zahlen; sehr große Vermögen bleiben durch Sonderregeln („Verschonung“, „Bedürfnis-prüfung“) und Gestaltungsmöglichkeiten (Stiftungsmodelle, Pool-Vertrag der Anteilseigner, Schenkung alle 10 Jahre) oft ganz oder überwiegend steuerfrei.

Im Fall Klaus-Michael Kühne wurde das Milliardenvermögen in die Kühne-Stiftung eingebracht und kann somit steuerfrei vererbt werden. Der Fall Döpfner zeigt, dass die Schenkung von einer Milliarde Euro Anteile des Springer-Konzerns durch Friede Springer an Döpfner 2020 sämtliche Steuerregelungen aus-hebeln konnte (Info Kanzlei Juhn-Partner, Steuerberater, Köln).
Zwar sieht das ErbStG offiziell Steuersätze von 7 bis 50 Prozent vor, in der Praxis wirkt die Steuer jedoch umgekehrt. So lag der tatsächlich gezahlte Steuersatz zwischen 2021 und 2024:

  • Bei Multimillionen- und Milliardenvermögen bei 1,8 %, 2023 sogar bei nur 0,1 %
  • Erbschaften unter 20 Millionen Euro wurden dagegen mehr als dreimal so hoch belastet.

2023 verzichtete der Staat auf 8 Mrd. Euro Steuereinnahmen zugunsten von Unternehmenserben.
Heinz Thiele hinterließ ein Milliardenvermögen (Vossloh, Knorr-Bremse, Lufthansa, u.v.a., insgesamt 15 Mrd. €). Weil die Familie zerstritten war, kam die geplante Familienstiftung nicht rechtzeitig zustande.  Das brachte 4 Mrd. € Erbschaftsteuer, die bisher höchste Erbschaftsteuereinnahme, eine Ausnahme.
„Das Maß der Ungleichbehandlung ist umso größer, je umfangreicher der steuerbefreite Erwerb ist. Da die §§ 13a und 13b ErbStG keine Obergrenze in Bezug auf das begünstigungsfähige Vermögen vorsehen, können bei Einhaltung der Verschonungsbedingungen auch Betriebe mit Unternehmenswerten von mehreren Hundertmillionen oder auch mehreren Milliarden Euro erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen werden. Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in     §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.“  (BVerfG-Urteil vom 17.12.2014).

3. Ungleich verteilter Reichtum führt auch zu ungleich verteilten Einflussmöglichkeiten.
Von der jetzigen Form der Erbschaftsteuer profitieren vor allem die reichsten Familien Deutschlands. Ihre Lobby setzt alles daran, diese maßgeschneiderten Ausnahmen zu verteidigen, z.B. mit der Stiftung Famil-ienunternehmen. Förderer sind die Schwarz-Gruppe, Würth, Rossmann u.a. Die Stiftung vertritt also nicht nur mittelständische Interessen. Einflussmöglichkeiten des Lobbyismus sind Kontakte zu Parteien, zum Bundestag und zur Regierung sowie Parteispenden.

4. Gerechtigkeitslücke wächst stetig
Die Ungleichbehandlung von Privat- und Unternehmensvermögen führt zu einer wachsenden Gerechtig- keitslücke. Insbesondere die Bedürfnisprüfung führt dazu, dass mit steigendem übertragenem Unter-nehmenswert auch das Ausmaß der Begünstigung zunimmt, während das nicht begünstigte Privatver-mögen progressiv besteuert werden. Das Erbschaftsteuerrecht befeuert in der Folge die Akkumulation der (Unternehmens-)Vermögen und damit die Zunahme der Vermögensungleichheit.

5. Gesellschaftliche Ungleichheit wächst
Unterschiede und Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unternehmensübergänge haben keinen sachlichen Grund, sind jedoch Treiber sozialer Ungleichheit, die sich über Generationen hinweg fortsetzt. Das derzeit geltende Erbschaftsteuerrecht verfehlt die Aufgabe, die Zunahme der Vermögenskonzentration zu begrenzen und damit einen positiven Einfluss auf die Chancengleichheit in der Leistungsgesellschaft zu nehmen. Diese Ungleichheit spaltet die Gesellschaft.

6. Erbschaftsteueranpassungsgesetz 2016
Grundsätzlich wurden dabei alle vom BVerfG beanstandeten Regelungen etwas  abgeändert: u.a.
Verschonung: Bei Einhaltung von Mindestlohnsummen (die Beschäftigungsabbau zulassen) werden Übertragungen von Betriebsvermögen zu 85 Prozent (Regelverschonung) oder zu 100 Prozent (Options-verschonung) von der Steuer freigestellt.
Bedürfnisprüfung: Jetzt ab 90 Millionen Euro (warum ab dieser  Höhe?)
Nicht betriebsnotwendiges sog. „Verwaltungsvermögen“ (Immobilien, Finanzanlagen) im Betriebsver-mögen soll besteuert werden. Doch wird als neue Begünstigung ein nicht zu versteuernder Freibetrag von 10 Prozent Nettoverwaltungsvermögen eingeführt. Gleichzeitig wird die bisherige Grenze für den Anteil des Verwaltungsvermögens zur Inanspruchnahme der 100 Prozent Optionsverschonung von 10 auf 20 Prozent angehoben (z.B. Susanne  Klatten, BMW: 2024 4,5 Mrd. € fast steuerfrei an drei Kinder über-tragen: Verschonung nach Bedürfnisprüfung, kein Verwaltungsvermögen; lt. Handelsblatt 6 .6.2024).
Mit der Gesetzesreform wurden gleichzeitig neue Regelungen eingeführt, welche das BVerfG nicht gefordert hatte: u.a.
Investitionsklausel: Als neue Begünstigung im Falle der Übertragung von Todes wegen kann ein Teil des Verwaltungsvermögens in begünstigtes Betriebsvermögen uminterpretiert werden, wenn es innerhalb von 2 Jahren in den Betrieb „investiert“ wird.
Für Familienunternehmen … wird der Wert des begünstigten Vermögens über die Absenkung des Kapi-talisierungsfaktors hinaus vorab um bis zu 30 Prozent niedriger angesetzt. Alle Wertabschläge wirken multiplikativ, bei „Familienunternehmen“ wird also von dem besteuerten Vermögen nur etwa der halbe Wert angesetzt.
Tarifbegünstigung: Wie vor der Neuregelung werden begünstigte Betriebsvermögen weiterhin unabhängig vom Verwandtschaftsgrad der Erben oder Beschenkten immer mit der günstigsten Steuerklasse I besteuert, also auch bei Milliardenvermögen maximal mit 30 Prozent.
Zu wesentlichen  Gesetzesänderungen scheinen „politische“ Entscheidungen geführt zu haben.

7. Argumente zur Erbschaftsteuerreform
Einwände der CDU/CSU:

  • Kein Reformbedarf, da Steuerrecht verfassungskonform
  • Höhere Steuern auf Betriebsvermögen belasten Familienbetriebe, erschweren eine Unternehmens-nachfolge, gefährden Arbeitsplätze.

Weitere Einwände:

  • Vermögen ist hart erarbeitet und durch Einkommen-und Körperschaftsteuer schon belastet
  • Eine stärkere Besteuerung ererbter Vermögen ist leistungsfeindlich.
  • Höhere Erbschaftsteuern gefährden Arbeitsplätze.
  • Milliardäre wandern wegen Erbschaftsteuerreform ins Ausland ab und verlagern die Arbeitsplätze.

Gegenargumente:

  • Nicht Erben, sondern deren Vorfahren und Arbeitnehmer/innen haben Vermögen erarbeitet.
  • Erben widerspricht dem Leistungsprinzip.
  • Steuerprivilegien sind für den Erhalt von Arbeitsplätzen nicht notwendig.
  • Unternehmensvermögen kann nicht einfach steuerfrei ins Ausland verlagert werden.

Argumente für die Erbschaftsteuerreform

  • Nötiger Reformbedarf, da die gegenwärtige Erbschaftsteuer  verfassungswidrig ist
  • Mehr Gleichheit und Gerechtigkeit: die Erbschaftsteuer  kann aus Verwaltungsvermögen und Gewinn finanziert werden. Evtl. auch Stundung auf mehrere Jahre möglich.

Die Erbschaftsteuer ist Mittel sozialer Gerechtigkeit und der Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben.