Wie alle anderen Bundesländer muss auch Baden-Württemberg das zum 1. August 2013 in Kraft tretende Gesetz zur Einführung des Betreuungsgeldes verwaltungsmäßig umsetzen. Dazu ist das Land wegen des Grundsatzes der Bundestreue (Auftragsverwaltung Art. 85 Grundgesetz) verpflichtet. Allein in diesem Jahr muss das Land deshalb drei Mio. Euro an Verwaltungskosten für den Vollzug des Betreuungsgeldes aufwenden.
Das Sozialministerium und die Verbände der Kinder- und Jugendarbeit in Baden-Württemberg sind bei der Umsetzung des „Zukunftsplans Jugend“ einen wichtigen Schritt vorangekommen. Beide Seiten einigten sich jetzt darauf, die Zahl der bei den Verbänden angestellten Bildungsreferenten zum 1. September deutlich zu erhöhen – von zurzeit 34,5 Stellen auf 56,5 Stellen.
Mit dem Fahrrad durch reizvolle Landschaften links und rechts des Rheins.
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