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AG 60plus Rhein-Neckar

EU-Fördermittel auch für die Metropolregion Rhein-Neckar!

SPD-Regionalverbandsfraktion: “ Schritt in die richtige Richtung”.
Mit einer Umstellung der EU-Förderpraxis ab dem Planungszeitraum 2014 bis 2020 wird seitens der Europäischen Union ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet, künftig auch funktionale Räume jenseits üblicher Verwaltungsgrenzen – gemeint sind hier Regionen – zu fördern. Ein Anliegen, das von der SPD-Fraktion im Verband Region Rhein-Neckar bereits seit Jahren mit großem Engagement verfolgt wird, wie Fraktionsgeschäftsführer Helmut Beck bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Regionalentwicklung und Regionalmanagement in Mannheim feststellte. Beck verwies hierbei insbesondere auch auf die Stellungnahme der Verbandsversammlung vom Dezember 2008 zum sog. “Grünbuch zum Territorialen Zusammenhalt.

MdL Johannes Stober unterstützt SPD-Regionalfraktion!

MdL Johannes Stober (SPD)

Vorstoß in Sachen “Windkraft” bei Staatssekretärin Dr. Gisela Splett (GRÜNE).
Kommt Bewegung in die verfahrene Situation bei der “Windkraft” in Baden-Württemberg oder bleibt das grün-geführte Ministerium für Verkehr und Infrastruktur bei seinen ideologisch bestimmten Vorgaben für die Ausweisung von Bereichen für die Errichtung von Windkraftanlagen? Die SPD-Fraktion in der Metropolregion jedenfalls fühlt sich bestärkt in ihren intensiven Bemühungen um eine einheitliche Aussage im einheitlichen Regionalplan für den gesamten Rhein-Neckar-Raum über die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz hinweg. Grund für diese Annahme ist ein Schreiben des Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, energiepolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, an die im Ministerium für den Bereich Windkraft verantwortliche Staatssekretärin Dr. Gisela Splett. Hintergrund der Initiative des Abgeordneten war ein Gespräch mit Vertretern der SPD-Regionalverbandsfraktion und den SPD-MdLs aus dem baden-württembergischen Teil der Metropolregion in Mannheim Ende Januar.

Weitere 78 Millionen Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder

Rund ein halbes Jahr vor dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige hat Baden-Württemberg grünes Licht aus Berlin für die weitere Investitionsförderung von Betreuungsplätzen erhalten. Am 21. Februar 2013 ist das Bundesgesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten.