Eines ihrer Quartierszentren in Hannover plant die Stadt beispielsweise als Wohn- und Pflegezentrum mit Plätzen für die Langzeitpflege und für betreutes Wohnen auszustatten. Präventive Hausbesuche, ein gemeinsamer Mittagstisch für die Bewohner in der Umgebung, Kooperationen mit Arztpraxen und Schulungen für Angehörige komplettieren das Angebot. Dagmar Vogt-Janssen betonte: „Es geht darum, eine Infrastruktur für ein gutes Älterwerden zu schaffen. Ein Quartier mit einem Quartierszentrum kann ein Ort der Geborgenheit sein, in dem sich die Menschen begegnen und gegenseitig unterstützen.“
Die Landeshauptstadt Hannover orientiert sich am Leitbild der „Caring Communities“, das auf den 7. Altenbericht der Bundesregierung „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ zurückgeht. Es stellt innovative Wohnformen, den effizienten Einsatz professioneller Pflege und den Aufbau von unterstützenden Netzwerken in den Mittelpunkt.
Im Wohn und Pflegezentrum Quartier Bothfeld entstehen Angebote zur Prävention, Gesundheitsförderung, Teilhabe und Partizipation, Begleitung und Unterstützung. Sie sollen älteren Menschen eine Infrastruktur bieten, die es ihnen ermöglicht, möglichst lange und selbstbestimmt bei hoher Lebensqualität zu Hause älter zu werden. Auch Einrichtungen und andere Orte, die bereits über Bausteine eines Quartierszentrums verfügen, sollen weiterentwickelt werden. Die Stadt Hannover plant und koordiniert diesen Entwicklungsprozess und stellt Finanzmittel über sogenannte „Quartiersbudgets“ zur Verfügung. Sektorenverbindende Versorgungsverträge mit den Pflegekassen werden gefördert, sodass nicht nur die Bewohner der Einrichtung, sondern auch die Menschen in der Nachbarschaft gut versorgt werden können.
Natürlich ist gesellschaftliches Engagement etwas Wertvolles – und viele ältere Menschen bringen sich bereits freiwillig mit Herzblut in soziale Projekte, Nachbarschaftshilfen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten ein. Aber Freiwilligkeit ist etwas anderes als Zwang. Die Vorstellung, am Ende eines langen Berufslebens noch zu einem sozialen Pflichtdienst verpflichtet zu werden, ist nicht nur fragwürdig – sie wirkt in vielerlei Hinsicht respektlos gegenüber der Lebensleistung einer ganzen Generation.
Viele Menschen beginnen früh mit dem Arbeiten – direkt nach der Schule oder Ausbildung. Wer dann 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung einzahlt, hat sich den wohlverdienten Ruhestand mehr als verdient. Für diese Menschen ist die Rente mit 65 kein Geschenk, sondern eine Anerkennung für ein langes Berufsleben.
Auch die Rente mit 63, die für besonders langjährig Versicherte möglich ist, wird immer wieder diskutiert. Für den Jahrgang 1961 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze inzwischen schon bei 64 Jahren und 6 Monaten .- also deutlich höher als ursprünglich. Die Rente mit 67 Jahren gilt für alle, die ab dem Jahr 1964 geboren sind. Wer früher geboren ist, kann je nach Jahrgang noch etwas früher in Rente gehen – die Altersgrenze steigt dabei schrittweise an.
Und jetzt wird über die Rente mit 70 diskutiert. Natürlich – wir alle wünschen ein langes, gesundes Leben. Doch mal ehrlich: Kann wirklich jeder Mensch bis zum 70. Lebensjahr arbeiten? Schauen wir uns doch selbst an. Wäre es uns möglich? Tag für Tag. Woche für Woche – körperlich und geistig voll einsatzfähig, in Schichtarbeit, unter Druck, mit Verantwortung. Viele Menschen spüren schon mit Anfang 60, was jahrzehntelanges Arbeiten bedeutet.
Mit der geplanten Mütterrente III soll mehr Gleichstellung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten erreicht werden. Ab dem 01.01.2027 sollen Mütter (und auch Väter, sofern sie die Erziehung übernommen haben) für jedes Kind 36 Monate Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen – unabhängg vom Geburtsjahr des Kindes. Die Umsetzung wird voraussichtlich ein Jahr längern dauern, die Rentenpunkte sollen aber rückwirkend angerechnet werden.
„Der Umstieg auf Elektromobilität steht für uns als SPD außer Frage – entscheidend ist nicht, ob sie kommt, sondern wie wir sie umsetzen. Klar ist: Die Klimaziele müssen zwingend erreicht werden. Das ist kein Nice-to-have, sondern rechtlich vorgeschrieben. Gleichzeitig gilt es, die Transformation so zu gestalten, dass sie nicht zu massenhaften Arbeitsplatzverlusten führt. Dieses Spannungsfeld begleitet uns seit Jahren.“