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Wahlrecht verfassungswidrig: „Schwere Klatsche für Merkel“

SPD-Generalsekretärin Mast: "Damit wird der skandalösen Schieflage gerade in Bezug auf Baden-Württemberg ein Riegel vorgeschoben."

 
Die Landes-SPD hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nachdem das geltende Wahlrecht für Bundestagswahlen verfassungswidrig ist, als "guten Tag für die deutsche Demokratie" bewertet. "Damit wird der skandalösen Schieflage gerade in Bezug auf Baden-Württemberg ein Riegel vorgeschoben", erklärte SPD-Generalsekretärin Katja Mast.

Beschneidungsurteil: SPD-Chef in Baden-Württemberg für Straffreiheit

Nils Schmid: "Wir brauchen hier Klarheit"

 
Der baden-württembergische SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid hat sich in die Debatte um religiös motivierte Beschneidungen von Jungen in Deutschland eingeschaltet. "Religionsbedingte Beschneidungen von Jungen in Deutschland dürfen nicht strafbar sein. Auch wenn einzelne Urteile die Rechtslage nicht ändern, muss der Bundesgesetzgeber hierfür eine unmissverständliche Grundlage schaffen", erklärte der SPD-Chef im Hinblick auf das Kölner Gerichtsurteil, das die Beschneidung unlängst als strafbare Körperverletzung bewertet hat. "Wir brauchen hier Klarheit."

Integrationsministerin Öney begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz

Öney: "Nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts muss endlich auch der Bund reagieren und den Flüchtlingen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten!?"

 
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundgesetzwid- rigkeit von Teilen des Asylbewerberleistungsgesetzes sei der Gesetzgeber ge- zwungen, endlich Klarheit zu schaffen, betonte Bilkay Öney, Ministerin für Integ- ration. Nun müsse das Urteil eingehend geprüft werden.